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TVÖD -Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Der TVÖD -Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist das neue Tarifrecht für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Bund und Kommunen (VkA).


Verdi und der Bund sowie die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VkA) haben im Oktober 2005 für die Bundesverwaltung und die Gemeinden (Kommunen) an Stelle des bis dato geltenden Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) sowie der Arbeitertarifverträge (BMT-G, MTArb u.a.) einen neuen Tarifvertrag vereinbart, der ein moderneres Tarifrecht für den öffentlichen Dienst bringen soll. Mit dem neuen Tarifvertrag wurde zum einen die längst überholte Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten aufgegeben. Es gibt jetzt nur noch "Beschäftigte" und einen einzigen Tarifvertrag für alle Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, von Beamten einmal abgesehen, für die nach wie vor das Sonderrecht des Beamtenrechts gilt. Zum anderen wurden - nicht sehr

kinderfreundlich - die familienbezogenen Zuschläge abgeschafft

(Ortszuschlag) und die bisherige dienstaltersbezogene Bezahlung durch

ein leistungsorientiertes Leistungentgelt ersetzt bzw. ergänzt.

Um zu ermitteln, welches die richtige Vergütung für einen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nach dem TVöd ist, muss man zunächst eine Tätigkeitsbeschreibung erstellen und diese bis zur Regelung in einer neuen Entgeltordnung noch mit den in der Vergütungsordnung geregelten Tätigkeitsmerkmalen vergleichen, die bestimmten Vergütungsgruppen zugeordnet sind. Diese entsprechen den neuen Entgeltgruppen (EG 1 bis EG 15). Das nähere regelt bis zur Vereinbarung der zur Zeit in Verhandlung befindlichen Entgeltordnung der TVÜ, der Überleitungstarifvertrag zum TVÖD. Das konkrete Entgelt ist in den Entgelttabellen geregelt, die aktuell für die Jahre 2008 und 2009 unter Vermeidung eines Arbeitskampfes vereinbart werden konnten.

Die Länder, die sich durch die Tarifgemeinschaft deutscher Länder bisher auch dem Bundesangestelltentarifvertrag angeschlossen hatten und nur im Arbeiterbereich ein eigenes Tarifrecht hatten, wollten den TVÖD allerdings nicht vereinbarten und schlossen nach zähem Ringen im Mai 2006 den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Länder Hessen und Berlin sind ausgeschert und haben den TV-L nicht vereinbart.


Neben dem TVÖD (Allgemeiner Teil) gibt für den Bereich der Bundesverwaltung (Bund) weitere Tarifverträge,

nämlich

a) den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil

Verwaltung (BT-V)
b) den Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes (LeistungsTV-Bund)
c) den Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und

zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund)

Ferner haben die Tarifvertragsparteien folgende spezielle Tarifvereinbarungen abgeschlossen:

a) die Tarifverträge für Auszubildende (TVAöD)
b) den Tarifvertrag für die Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen des Bundes (KraftfahrerTV

– Bund)
c) den Tarifvertrag Beschäftigte Ausland


d) den Tarifvertrag über die

vorläufige Weitergeltung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikanten
e) den Tarifvertrag zur sozialen Absicherung
f) den TV-Meistbegünstigung


Neben dem TVÖD (Allgemeiner Teil) gibt für den Bereich der Gemeinden (Kommunen) VkA weitere Tarifverträge, insbesondere den Überleitungstarifvertrag, den TVÜ-VkA.



Michael W. Felser
Rechtsanwalt
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